Privat versicherte Patienten
Die Abrechnung für Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Rechnungen werden in der Regel von der Versicherung übernommen
(dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen).
Gesetzlich versicherte Patienten
Der Aufwand einer Heilpraktikerbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Aus diesem Grund rechne ich meine
Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten direkt ab (Barzahlung oder Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen). Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art der Behandlung und
Zeitaufwand.
Inzwischen bieten viele private Zusatzversicherungen an, die die Behandlung ganz oder teilweise übernehmen.